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BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69 |
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer …
Auszug aus BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
Ob im übrigen das Bundespatentgericht bei seiner Entscheidung die Anforderungen überspannt hat, die an die Fassung von Patentansprüchen zu richten sind (vgl. hierzu BGH GRUR 1966, 201, 205 - Ferromagnetischer Körper - und GRUR 1968, 311, 313 - Garmachverfahren -), entzieht sich der Beurteilung durch den beschließenden Senat. - BGH, 24.03.1966 - Ia ZB 5/65
Zurückweisung einer Ausscheidungsanmeldung wegen Nicht-Anerkennung des …
Auszug aus BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
Das Bundespatentgericht war jedenfalls nicht befugt, ein vom Antrag der Anmelderin abweichendes Patent zu erteilen (vgl. u.a. BGH GRUR 1966, 85, 86 - Aussetzung der Bekanntmachung - GRUR 1966, 488, 490 - Ferrit; Mitt. 1967, 16 f - Nähmaschinen-Antrieb -). - BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 24/64
Ein auf einen keramischen ferromagnetischen Körper gerichteter Patentanspruch - …
Auszug aus BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
Ob im übrigen das Bundespatentgericht bei seiner Entscheidung die Anforderungen überspannt hat, die an die Fassung von Patentansprüchen zu richten sind (vgl. hierzu BGH GRUR 1966, 201, 205 - Ferromagnetischer Körper - und GRUR 1968, 311, 313 - Garmachverfahren -), entzieht sich der Beurteilung durch den beschließenden Senat.
- BGH, 01.06.1965 - Ia ZB 16/64
Zurückweisung der Anmeldung eines Patents - Verweigerung der Zustimmung zur …
Auszug aus BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
Das Bundespatentgericht war jedenfalls nicht befugt, ein vom Antrag der Anmelderin abweichendes Patent zu erteilen (vgl. u.a. BGH GRUR 1966, 85, 86 - Aussetzung der Bekanntmachung - GRUR 1966, 488, 490 - Ferrit; Mitt. 1967, 16 f - Nähmaschinen-Antrieb -). - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
Die Rechtsbeschwerde ist nach § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG trotz fehlender Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da sie auf die substantiiert vorgetragene Rüge gestützt wird, der angefochtene Beschluß sei "nicht mit Gründen versehen" (vgl. BGHZ 39, 333 - Warmpressen -). - BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66
Inhalt der ursprünglichen Beschreibung eines Patents - Inhalt ursprünglicher …
Auszug aus BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
In ihren weiteren Erörterungen vertritt die Rechtsbeschwerde alsdann die Auffassung, daß ein rechtserheblicher Begründungsmangel in dem aufgezeigten Sinne auch dann angenommen werden müsse, wenn das Bundespatentgericht, wie es im angefochtenen Beschluß geschehen sei, die Versagung eines Patents wegen mangelnder Klarheit und wegen ungenügender Abgrenzung gegenüber dem Stand der Technik ausschließlich mit Erörterungen über den Anspruchswortlaut begründe, ohne dabei die Beschreibung als "den hauptsächlichen Ort der Offenbarung" (so BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger -) zu berücksichtigen. - BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
Die Rechtsbeschwerde geht bei ihren rechtlichen Überlegungen zutreffend davon aus, daß nach den vom Bundesgerichtshof zu § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG entwickelten Grundsätzen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts dann nicht als "mit Gründen versehen" zu betrachten ist, wenn sie einen Komplex übergangen hat, der mit den "Ansprüchen" im Sinne der §§ 145, 322 ZPO oder mit den "selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln" im Sinne der §§ 146, 303 (a.F.) ZPO verglichen werden kann, mithin einen Tatbestand betrifft, der für sich allein rechtsbegründend, = vernichtend, = hindernd oder - erhaltend ist (vgl. u.a. die bereits erwähnte Entscheidung in BGHZ 39, 337; ferner BGH GRUR 1964, 201, 202 - Elektro-Handschleifgerät - betreffend Nichterörterung der Erfindungshöhe und BGH GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift - betreffend Nichterörterung einer Vorveröffentlichung oder eines Vorbenutzungsfalles;… vgl. hierzu auch Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 3. Aufl., § 41 p PatG Anm. 21, S. 1451 ff). - BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
Die Rechtsbeschwerde geht bei ihren rechtlichen Überlegungen zutreffend davon aus, daß nach den vom Bundesgerichtshof zu § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG entwickelten Grundsätzen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts dann nicht als "mit Gründen versehen" zu betrachten ist, wenn sie einen Komplex übergangen hat, der mit den "Ansprüchen" im Sinne der §§ 145, 322 ZPO oder mit den "selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln" im Sinne der §§ 146, 303 (a.F.) ZPO verglichen werden kann, mithin einen Tatbestand betrifft, der für sich allein rechtsbegründend, = vernichtend, = hindernd oder - erhaltend ist (vgl. u.a. die bereits erwähnte Entscheidung in BGHZ 39, 337; ferner BGH GRUR 1964, 201, 202 - Elektro-Handschleifgerät - betreffend Nichterörterung der Erfindungshöhe und BGH GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift - betreffend Nichterörterung einer Vorveröffentlichung oder eines Vorbenutzungsfalles;… vgl. hierzu auch Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 3. Aufl., § 41 p PatG Anm. 21, S. 1451 ff).
- BGH, 10.05.1994 - X ZR 101/91
Patentfähigkeit eines füllrohrlosen Füllorgans für Gegendruckfüllmaschinen mit …
Auch der geringe vom gerichtlichen Sachverständigen überzeugend dargelegte Fortschritt, der in der Verringerung der Anzahl der beweglichen Einzelteile mit verringertem Aufwand bei der Herstellung, verringerten Abmessungen und in der strömungsgünstigeren Ausgestaltung des ortsfesten Siphons mit Vertikalschlitzen gegenüber einem zusammen mit dem Flüssigkeitsventil bewegten Siphon liegt, ist ausreichend; allenfalls kann ein lediglich geringer Fortschritt Auswirkungen bei der Erfindungshöhe haben (vgl. Sen.Beschl. v. 24.02.1970 - X ZB 2/69, BGHZ 53, 283, 284 - Anthradipyrazol).